Zonnekind – Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Gäste
1. Allgemeines
Ihr Vertragspartner ist:
Martina und Herbert Stemme
Osterburgstraße 23
31737 Rinteln
im Folgenden „Zonnekind“ genannt
2. Abschluss des Reisevertrags
2.1 Buchung. Mit Ihrer Buchung tätigen Sie eine Reservierung, nach welcher Sie eine
Buchungsbestätigung per Mail erhalten. Die Buchung wird erst nach Eingang der
Anzahlung endgültig. Letztendlich erhalten Sie in der Regel 3 Wochen vor dem
Ankunftsdatum und wenn der gesamte Reisebetrag bezahlt wurde, Ihre Reisedokumente
(Aufenthaltsschein) von uns. Der Mietvertrag zwischen Zonnekind und Ihnen besteht aus
dem Aufenthaltsschein, der Buchungsbestätigung und diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
2.2. Reisedokumente.
Alle Reisedokumente werden Ihnen per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-
Mailanschrift zugesandt.
2.3. Reisegesellschaft.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Hauptbucher auch für alle weiteren Reisenden
verantwortlich sind. Dies bedeutet, dass Sie sicherstellen müssen, dass Sie und alle
weiteren Reisenden die vertraglichen Verpflichtungen einhalten und sich als gute Gäste
verhalten.
2.4. Online-Angebot.
Die Informationen auf unserer Website wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt.
Aufgrund von Umständen können die Beschreibung oder die Fotos geringfügig von der
aktuellen Situation abweichen. Zum Beispiel können die Liegen im Außenbereich im
Winter nicht zur Verfügung stehen, es kann eine andere Couch im Ferienhaus geben oder
die Bäckerei ist etwas weiter entfernt als erwartet. Solange diese Unterschiede nicht
signifikant sind, können wir dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden.
2.5. Fehler / Irrtümer.
Wir sind nicht an einen klar erkennbaren Fehler gebunden, wie z. B. Preisfehler in Folge
von Druck- oder Kalkulationsfehlern oder Zuordnungsfehlern im Internet.
2.6. Untervermietung / Vermarktung.
Die Weitervermietung des Zonnekind Ferienhauses ist nicht gestattet, ebenso die
Vermarktung als Reiseveranstalter mit eigenen Preisen.
2.7. Spezialwünsche.
Gerne berücksichtigen wir bei der Buchung alle Gästewünsche. Bitte beachten Sie jedoch,
dass Zonnekind nicht garantieren kann, dass solche Anforderungen erfüllt werden.
Sonderwünsche sowie Buchungen, die an Bedingungen und mündliche Vereinbarungen
gebunden sind, gelten nur in den Fällen, in denen sie von Zonnekind schriftlich bestätigt
wurden.
3. Reisebetrag
3.1. Zahlung. Der volle Reisebetrag muss von Ihnen in Euro Währung bezahlt werden.
Als Zahlungsdatum gilt das Datum der Gutschrift auf dem angegebenen Bankkonto.
3.2 Zahlungsfrist.
Die Anzahlung beträgt 50% des fälligen Gesamtbetrags. Sie wird innerhalb von 5 Tagen
nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Buchung ist erst nach dieser Zahlung
endgültig. Die Zahlung des Restbetrags des Reisebetrags ist spätestens 6 Wochen vor
Reiseantritt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als 6 Wochen vor Reiseantritt
liegen, ist der gesamte Reisebetrag sofort zu zahlen.
3.3. Verspätete Zahlung.
Ist eine Anzahlung und / oder Restzahlung nicht bis zum vereinbarten Fälligkeitstermin
eingegangen, ist Zonnekind berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Zonnekind
kann die Stornierungskosten berechnen. Nach Kündigung des Reisevertrags können
andere Gäste das Ferienhaus buchen und wir können Ihnen die Verfügbarkeit des
Ferienhauses nicht mehr garantieren.
3.4 Zusätzliche Kosten.
Für das Ferienhaus kann eine Kaution erhoben werden. Darüber hinaus können
zusätzliche Kosten anfallen, beispielsweise für Bettwäsche, Reinigung und Kurtaxe. Die
Art der Zahlung einer möglichen Kaution sowie der anfallenden zusätzlichen Kosten ist im
Reisevertrag beschrieben.
4. Änderung, Stornierung und Kündigung
4.1. Änderung.
Zonnekind kann eine geringfügige Änderung Ihres Reisevertrags vornehmen, wird Sie
jedoch darüber informieren. Im Falle einer größeren Änderung werden wir Sie fragen, ob
Sie dies akzeptieren oder ob Sie die Buchung lieber stornieren möchten.
4.2. Stornierung durch Zonnekind.
Natürlich möchten wir Sie nicht enttäuschen, aber es kann vorkommen, dass wir Ihre
endgültige Buchung 48 Stunden nach Ihrer Buchung stornieren. In diesem Fall wird eine
mögliche Anzahlung / Zahlung zurückerstattet. Vor dem Ankunftsdatum kann Zonnekind
den Reisevertrag ebenfalls kündigen, wenn die Erfüllung des Vertrags aufgrund
unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht zumutbar ist. In diesem Fall
verzichtet Zonnekind auf die vollständige Zahlung der Buchung und erstattet den bereits
bezahlten Betrag.
4.3. Stornierungskosten im Falle einer Stornierung durch den Gast.
Sie haben keinen Anspruch auf ein freies Widerrufsrecht. Die auf der Rechnung
angegebene und von Ihnen bezahlte Miete („Miete“) beinhaltet einen Stornierungsschutz,
mit dem Sie gemäß den geltenden Stornierungsbedingungen stornieren können.
Sie können die Buchung bis spätestens 30 Tage vor dem Ankunftsdatum kostenfrei
stornieren. Stornierungen werden an Werktagen bearbeitet. Wenn eine Stornierung nach
Ablauf eines Werktages bei uns eintrifft, werden wir die Stornierung innerhalb von 2
Werktagen bearbeiten. Der nächste Werktag bestimmt die Stornierungskosten.
Bei Stornierungen bis zum 30. Tag vor Beginn des ersten Aufenthaltstages: 0% der Miet-
und Buchungskosten. Bei Stornierung ab dem 30.Tag bis zum ersten Tag des
Aufenthalts: 100% der Miet- und Buchungskosten.
4.4. Rückerstattung nach Stornierung.
Zonnekind bemüht sich, den Restbetrag des Mietbetrags innerhalb von 14 Tagen ab dem
Stornierungsdatum zu erstatten.
4.5. Kündigung aus verhaltensbezogenen Gründen.
Zonnekind kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn
der Gast den Aufenthalt trotz seiner Warnung beharrlich stört oder sich vertragswidrig
verhält, so dass die sofortige Kündigung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt
beispielsweise, wenn andere Personen gefährdet sind. In diesem Fall verfällt der
Reisebetrag.
5. Aufenthalt
5.1. Ankunft.
Bitte übergeben Sie Ihre Reisedokumente bei der Ankunft dem Hausverwalter. Die
Schlüssel werden Ihnen bei Ihrer Ankunft übergeben und von Ihnen in Ihrem Ferienhaus
selbst zum Check-out zurückgegeben. Während der Saison müssen Sie möglicherweise
an dem angegebenen Ort warten, an dem der Schlüssel an Sie übergeben werden soll.
Die Abstimmung der Übergabe erfolgt telefonisch spätestens am Tag vor der Anreise mit
der Hausverwaltung. (siehe auch Aufenthaltsschein).
5.2. Check-in.
Im Allgemeinen können Sie zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr einchecken. Falls dies für
Ihren Aufenthalt anders ist, wird dies in Ihrem Reisevertrag angegeben. Sie müssen alle
Anstrengungen unternehmen, um an dem in der Reisebestätigung angegebenen
Zeiten anzukommen, da die Ankunft zu alternativen Zeiten aus organisatorischen
Gründen nicht immer berücksichtigt werden kann. Sie müssen sich immer im Voraus bei
der Zonnekind Hausverwaltung erkundigen, ob es möglich ist, zu einem anderen
Zeitpunkt anzureisen. Wenn dies möglich ist, wird dies von Zonnekind bestätigt.
Bei verfrühter Ankunft und Übernahme des Ferienhauses können keine Ansprüche für
z.B. Reinigung gestellt werden.
Wenn Sie das Ferienhaus nicht wie vereinbart bewohnen können, beispielsweise aufgrund
von sehr starkem Verkehr auf den Straßen oder aus persönlichen Gründen, und es keine
unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstände an Ihrem Zielort oder in
unmittelbarer Nähe gibt, wenn es für Sie viel schwieriger ist, pünktlich anzukommen (wie
in Abschnitt 4 erwähnt), hat Zonnekind Anspruch auf die Zahlung gemäß Abschnitt 4.3.
Gleiches gilt, wenn Sie die Räumlichkeiten vorzeitig verlassen.
5.3. Check-out.
An Ihrem im Reisevertrag angegebenen Abreisetag muss das Ferienhaus geräumt und in
einem sauberen Zustand übergeben werden, d.h. in demselben Zustand, wie es Ihnen,
dem Hausbesitzer oder seinem Vertreter übergeben wurde, spätestens aber um 10:00
Uhr. Wenn Sie das Ferienhaus nicht zum angegebenen Zeitpunkt verlassen haben, wird
Ihnen dies gemäß den Richtlinien des Ferienhauses in Rechnung gestellt.
5.4. Grundreinigung.
Vor Ihrer Abreise muss die Grundreinigung von Ihnen durchgeführt werden. Die
Grundreinigung umfasst das Reinigen der Küchenoberflächen, das Spülen und Weglegen
des Geschirrs, das Entfernen aller verbleibenden Lebensmittel sowie jeglichen Mülls, das
Entfernen der Bettwäsche und das Kehren oder Staubsaugen aller Räume, damit die
gemieteten Räumlichkeiten sauber übergeben werden können. Wenn die Grundreinigung
nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird, ist Zonnekind berechtigt, Ihnen die zusätzlichen
Kosten in Rechnung zu stellen.
5.5. Hilfe und Unterstützung.
Sollten Sie während Ihres Aufenthalts dringend persönliche Hilfe oder Unterstützung
benötigen, wenden Sie sich bitte an den Hausverwalter. Die Telefonnummern sowie
weitere Informationen finden Sie in der Infomappe im Haus.
5.6. Schaden.
Es kann natürlich vorkommen, dass Sie oder Ihre Reisegruppe im oder um das
Ferienhaus Schaden anrichten. Bitte melden Sie den Schaden unverzüglich dem
Hausverwalter, damit niemand mit Überraschungen konfrontiert wird. In diesem Fall
können Sie für den Schaden haftbar gemacht werden. Viele Schadensersatzansprüche
sind möglicherweise durch unsere Schadensversicherung gedeckt. Für den Fall, dass der
Schadensersatzanspruch nicht unter die Bedingungen fällt, haften Sie für den
entstandenen Schaden. Für den Gast besteht die Schadenregulierungspflicht.
5.7. Beanstandungen
Evtl. Beanstandungen müssen sofort nach Feststellen des Mangels geltend gemacht
werden. Der Mieter kann Abhilfe verlangen, muss aber dem Eigentümer eine
angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gewähren. Wenn dieses nicht in angemessener
Frist erfolgt, hat der Mieter ein Anrecht auf Mietpreisminderung.
Spätere Beanstandungen, nach Beendigung der Mietzeit, können nicht mehr geltend
gemacht werden bzw. werden vom Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht zu
Schadenersatzansprüchen.
6. Besondere Bedingungen und Anweisungen
6.2. Zusätzliche Betten / Kinderbetten.
Der Bedarf von zusätzliche Betten bzw. einem Kinderbett wird durch Ihre Buchungsdaten
dokumentiert. Der Aufenthaltsschein sollte einen entsprechenden Hinweis enthalten.
6.3. Haustiere.
In der Beschreibung des Ferienhauses ist angegeben, das ein Haustier (beschränkt auf
einen Hund) in der Ferienunterkunft erlaubt ist. Das Haustier muss bei der Buchung
immer registriert sein und es müssen Informationen zur Beschreibung des Haustieres
und seiner Größe angegeben werden, auch wenn in den Informationen zur Unterkunft
angegeben ist, dass ein Hund erlaubt ist. Bestimmte Hunderassen, meist die
sogenannten Kampfhunde, unterliegen in vielen Ländern strengen Vorschriften oder
einem generellen Verbot. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die für Sie geltenden
Vorschriften. Wenn Haustiere ohne Erlaubnis mitgebracht werden, kann Zonnekind
darauf bestehen, dass die betroffenen Tiere entfernt werden. Das Kündigungsrecht, auf
das Zonnekind gemäß Ziffer 4.3./4.5. Anspruch hat, bleibt hiervon unberührt.
6.4. Heizung.
Wenn es ein Heizsystem gibt, gibt der Hausverwalter Auskunft darüber, wie es bedient
werden kann. Darüber hinaus sind Informationen in der Hausmappe ersichtlich.
6.5.Internet / Wifi.
Internet / Wifi ist grundsätzlich verfügbar, wenn dies in der Beschreibung / Bestätigung
der Unterkunft ausdrücklich erwähnt wird. Wir garantieren weder, dass es jederzeit
verfügbar ist, noch garantieren wir Geschwindigkeit, Kompatibilität und Sicherheit.
Infolgedessen sind Sie dafür verantwortlich, angemessene Sicherheitsmaßnahmen für
Ihre Geräte zu ergreifen. Die Verwendung kann eingeschränkt sein. Internet / Wifi wird
normalerweise für Urlaubszwecke bereitgestellt und ist daher nicht für geschäftliche
Zwecke oder ähnliches geeignet. Die Nutzung des Internets / WLAN erfolgt auf eigenes
Risiko des Benutzers. Bei der Nutzung von Internet / Wifi sind die geltenden Gesetze zu
beachten. Insbesondere sind Sie verpflichtet, keine Dateien herunterzuladen oder auf
Daten zuzugreifen, die urheberrechtlich geschütztes Material (z. B. Filme, Musik)
enthalten, das jedoch über Filesharing-Netzwerke oder ähnliches illegal im Internet
verbreitet wird. Ebenso ist es Ihnen nicht gestattet, Dateien mit kriminellem Inhalt oder
mit illegalen Mitteln herunterzuladen. Für den Fall, dass ein schuldhafter Verstoß
begangen wird, wie in diesem Text unter der Überschrift „Internet / Wifi“ festgelegt,
stellen Sie uns von allen Ansprüchen Dritter frei.
6.6. Sauna.
Die in der Hausmappe geltenden Regeln für die Nutzung der Sauna sind einzuhalten.
6.7. Hohe Ladelast.
Es ist Ihnen nicht gestattet, Gegenstände mit hoher Ladelast zu verwenden oder
anzuschließen, wie z. B. Klimaanlagen, E-Bikes und Elektroautos.
6.8. Maximale Anzahl Gäste.
Die gemieteten Räumlichkeiten dürfen nicht von einer größeren Anzahl von Gästen belegt
und genutzt werden, als in der Buchungsbestätigung bestätigt. Die maximal angegebene
Anzahl von sechs Personen umfasst auch Kinder und Kleinkinder, sofern mit Zonnekind
nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung bestätigt wurde. Die
Überbelegung eines Mietobjekts berechtigt Zonnekind, die Miete proportional zuzüglich
etwaiger zusätzlicher Kosten nachträglich zu erhöhen. Das Kündigungsrecht in Ziffer 4,
auf das Zonnekind Anspruch hat, bleibt hiervon unberührt.
7 Besonderheiten.
7.1. Benachrichtigung vor Ort.
Falls Ihr Ferienhaus nicht Ihren Erwartungen entspricht, benachrichtigen Sie bitte
unverzüglich die Hausverwaltung. Zonnekind kann eine geeignete Lösung vorschlagen,
sofern diese Lösung vernünftigerweise erreichbar ist und keine übermäßigen Kosten
verursacht. Wenn Sie Zonnekind nicht unverzüglich darüber informieren, dass das
Ferienhaus Ihre Erwartungen nicht in der oben genannten Weise erfüllt, verlieren Sie Ihr
Recht auf Entschädigung.
7.2. Geschäftsreisende.
Wir sind auf die Vermietung von Ferienhäusern spezialisiert und daher nicht für
Geschäftsreisen geeignet.
7.3. Urlaub.
Da das Ferienhaus für einen Urlaub vorgesehen ist, können Sie bei uns ein Ferienhaus für
maximal 3 Monate mieten.
7.4. Buchen nur für Erwachsene.
Sie können nur buchen, wenn Sie 18 Jahre oder älter sind.
7.5 Jugendgruppen.
Einige Ferienhäuser sind hauptsächlich für Familien gedacht. Daher werden Gruppen, die
ausschließlich aus Jugendlichen bestehen, hier nicht zugelassen. In der Regel bezieht sich
der Begriff „Jugend“ auf Personen bis 25 Jahre, sofern im Reisevertrag nichts anderes
angegeben ist. Buchungen, die dagegen verstoßen, werden storniert und
Stornierungskosten können berechnet werden.
7.6. Partys, Veranstaltungen und Versammlungen mit geladenen Gästen.
Das Ferienhaus ist für Sie und Ihre Reisegruppe bestimmt. Es ist nicht gestattet, Partys,
Veranstaltungen oder Versammlungen mit anderen eingeladenen Gästen als Personen
der Reisegruppe zu organisieren. Wenn dies nicht eingehalten wird, kündigen wir den
Reisevertrag und berechnen Kosten einschließlich gegebenenfalls Reinigungskosten und
Schäden.
8. Haftung / Haftungsbeschränkung
8.1. Wenn Ihr Aufenthalt nicht mit dem Reisevertrag übereinstimmt, haben Sie
möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, der Schaden ist auf folgende
Gründe zurückzuführen:
– schuldhafte Handlungen oder Versäumnisse von Ihrer Seite oder von einer Person, die
mit Ihnen reist;
– unvorhersehbare oder unvermeidbare Leistungsstörungen Dritter;
– unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände.
8.2. Externe Faktoren, höhere Gewalt und spezielle regionale Faktoren wie das
Vorhandensein von Insekten, streunenden Hunden, schlechten Wetterbedingungen oder
der Zustand öffentlicher Straßen berechtigen Sie nicht zur Geltendmachung eines
Anspruchs gegen Zonnekind.
8.3. Die Haftung von Zonnekind für Schäden, die sich aus einer Verletzung vertraglicher
Pflichten oder aus Sachschäden ergeben, ist auf das Dreifache der Miete begrenzt, es sei
denn, es ist nicht zulässig, die Haftung für Ansprüche, beispielsweise wegen
Personenschäden, zu begrenzen.
9. Gastinformationen (Kontaktinformationen)
Die von Ihnen und Ihrer Reisegruppe angeforderten Informationen werden für die
Buchung benötigt. Die Art und Weise, wie wir mit Ihren privaten Daten umgehen, wird in
unserer Datenschutzerklärung erläutert.
10. Anwendbares Recht.
Es gelten die deutschen Gesetze, sofern sie nicht im Widerspruch zu den Gesetzen Ihres
Landes stehen.
11. Einzelbestimmungen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Reisevertrags nichtig sein, so gilt dies nicht für den
gesamten Reisevertrag.
12. Vorschriften für Pässe, Visa, Gesundheit, Zoll und Fremdwährung
Einhaltung. Als Gast sind Sie persönlich dafür verantwortlich, die für die Ein- und
Ausreisebestimmungen geltenden Vorschriften sowie die Gesundheitsvorschriften, Pass-
und Visabestimmungen und die Einreisebestimmungen für Haustiere einzuhalten. Die
Botschaften / Konsulate in den Ländern, die Sie besuchen, informieren Sie ebenfalls. Alle
Geldbußen, die Ihnen aufgrund der Nichteinhaltung dieser Vorschriften entstehen,
insbesondere die Zahlung von Stornierungskosten, liegen in Ihrer Verantwortung, es sei
denn, sie sind das Ergebnis falscher oder unzureichender Informationen von Zonnekind.
